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Rückerstattungs‑ & Rückgabe­richtlinien

zweiplatz - Occasionhandel

1 Geltungsbereich

Diese Richtlinie ergänzt die AGB von zweiplatz und gilt für alle Fahrzeug­käufe innerhalb der Schweiz.

2 Gesetzliche Ausgangslage

Im stationären Verkauf gebrauchter Fahrzeuge besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Rückerstattungen erfolgen daher nur gemäss dieser freiwilligen Richtlinie oder bei gesetzlich begründeten Gewährleistungs­ansprüchen (Art. 197 ff. OR).

3 Kulanz‑Rückgabe

Rückgabefrist: 2 Kalender­tage ab Übergabe.
Maximale Laufleistung: 200 km.
Rückgabegebühr: CHF 500.- (Aufbereitung + Administration).
Ausgeschlossen: [[AUSSCHLUSS]].

Bedingungen:
– Fahrzeug im gleichen Zustand wie bei Übergabe, keine neuen Schäden.
– Alle Schlüssel, Dokumente und Zubehör werden retourniert.
– Kilometerstand darf die maximale Laufleistung nicht überschreiten.
– Rückgabegebühr sowie allfällige Wertminderung werden von der Rückerstattung abgezogen.

Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich Gebühren erfolgt innert 7 Banktagen per Banküberweisung an das Konto des Erstkäufers.

4 Gewährleistungs­bedingte Rückabwicklung

Liegt ein erheblicher, nicht reparabler Mangel vor und sind die Voraussetzungen nach Art. 205 OR erfüllt, kann der Kunde die Rückabwicklung verlangen.
– Anspruchsprüfung durch uns innert 10 Arbeitstagen.
– Bei Anerkennung volle Rückzahlung des Kaufpreises per Banküberweisung.
– Für Nutzungsvorteile kann eine Kilometer‑Entschädigung nach Art. 208 OR abgezogen werden.

5 Rückerstattung von Anzahlungen / Reservierungen

– Anzahlung für eine Fahrzeug­reservation wird abzüglich einer Administrations­pauschale von CHF 250.- zurückerstattet, wenn der Kunde spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin schriftlich storniert.
– Bei späterer Stornierung verfällt die komplette Anzahlung.

6 Ablauf der Rückgabe
  1. Rückgabe per E‑Mail an kontakt@zweiplatz.ch anmelden (Betreff: Rückgabe – "RECHNUNGSNUMMER“).

  2. Termin nur per Mail vereinbaren.

  3. Prüfung und Protokoll vor Ort.

  4. Unterzeichnung des Rückgabe­protokolls durch beide Parteien.

  5. Auszahlung gemäss Abschnitt 3 oder 4.

7 Ausschlüsse

Keine Rückerstattung bei:
– nachträglichen Umbauten, Lackierungen oder Folierungen;
– unsachgemässer Nutzung (z. B. Rennstrecke, Car‑Sharing);
– Schäden oder Bussen, die nach Übergabe entstehen;
– gewerblichen Wiederverkäufern, sofern vertraglich anders geregelt.

8 Kontakt & Streitbeilegung

zweiplarz
[[ADRESSE]]
Tel. [[TELEFON]]
E‑Mail kontakt@zweiplatz.ch
Gerichtsstand: Affoltern am Albis / Zürich (gemäss AGB).