Rückerstattungs‑ & Rückgaberichtlinien
zweiplatz - Occasionhandel
1 Geltungsbereich
Diese Richtlinie ergänzt die AGB von zweiplatz und gilt für alle Fahrzeugkäufe innerhalb der Schweiz.
2 Gesetzliche Ausgangslage
Im stationären Verkauf gebrauchter Fahrzeuge besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Rückerstattungen erfolgen daher nur gemäss dieser freiwilligen Richtlinie oder bei gesetzlich begründeten Gewährleistungsansprüchen (Art. 197 ff. OR).
3 Kulanz‑Rückgabe
Rückgabefrist: 2 Kalendertage ab Übergabe.
Maximale Laufleistung: 200 km.
Rückgabegebühr: CHF 500.- (Aufbereitung + Administration).
Ausgeschlossen: [[AUSSCHLUSS]].
Bedingungen:
– Fahrzeug im gleichen Zustand wie bei Übergabe, keine neuen Schäden.
– Alle Schlüssel, Dokumente und Zubehör werden retourniert.
– Kilometerstand darf die maximale Laufleistung nicht überschreiten.
– Rückgabegebühr sowie allfällige Wertminderung werden von der Rückerstattung abgezogen.
Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich Gebühren erfolgt innert 7 Banktagen per Banküberweisung an das Konto des Erstkäufers.
4 Gewährleistungsbedingte Rückabwicklung
Liegt ein erheblicher, nicht reparabler Mangel vor und sind die Voraussetzungen nach Art. 205 OR erfüllt, kann der Kunde die Rückabwicklung verlangen.
– Anspruchsprüfung durch uns innert 10 Arbeitstagen.
– Bei Anerkennung volle Rückzahlung des Kaufpreises per Banküberweisung.
– Für Nutzungsvorteile kann eine Kilometer‑Entschädigung nach Art. 208 OR abgezogen werden.
5 Rückerstattung von Anzahlungen / Reservierungen
– Anzahlung für eine Fahrzeugreservation wird abzüglich einer Administrationspauschale von CHF 250.- zurückerstattet, wenn der Kunde spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin schriftlich storniert.
– Bei späterer Stornierung verfällt die komplette Anzahlung.
6 Ablauf der Rückgabe
Rückgabe per E‑Mail an kontakt@zweiplatz.ch anmelden (Betreff: Rückgabe – "RECHNUNGSNUMMER“).
Termin nur per Mail vereinbaren.
Prüfung und Protokoll vor Ort.
Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls durch beide Parteien.
Auszahlung gemäss Abschnitt 3 oder 4.
7 Ausschlüsse
Keine Rückerstattung bei:
– nachträglichen Umbauten, Lackierungen oder Folierungen;
– unsachgemässer Nutzung (z. B. Rennstrecke, Car‑Sharing);
– Schäden oder Bussen, die nach Übergabe entstehen;
– gewerblichen Wiederverkäufern, sofern vertraglich anders geregelt.
8 Kontakt & Streitbeilegung
zweiplarz
[[ADRESSE]]
Tel. [[TELEFON]]
E‑Mail kontakt@zweiplatz.ch
Gerichtsstand: Affoltern am Albis / Zürich (gemäss AGB).
Kontakt
kontakt@zweiplatz.ch
+41 44 123 45 67
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